Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
- Personalausweis oder Reisepass
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeipräsidium Oberfranken
AdressePolizeipräsidium Oberfranken
Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth
+49 921 506-0+49 921 506-0
+49 921 506-1419+49 921 506-1419
Polizeiinspektion Bamberg-Land
AdressePolizeiinspektion Bamberg-Land
Schildstraße 81
96050 Bamberg
+49 951 9129-0+49 951 9129-0
+49 951 9129-309+49 951 9129-309
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)