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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Memmelsdorf
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Prüfstelle zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten, Beantragung der Anerkennung

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.

Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 1.000 EUR - 3.500 EUR

Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 35 EUR - 525 EUR

Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Abgabe: 500 EUR - 2.000 EUR

3 bis 24 Monate

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Online-Antrag
    • Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
    • Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
    • Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
    • Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
    • Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
    • Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
    • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
    • Prüfungsfragenkatalog

    Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

    Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.

  • § 21e Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • UAS.OPEN.030 und UAS.STS-01.020 der DVO (EU) 2019/947 sowie zugehörige AMC
  • Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) Anlage Gebührenverzeichnis

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

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