vBBP Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf
icon.crdate04.10.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Weichendorf gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8, 12 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf'".
Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteiles Weichendorf in der Gemarkung Weichendorf und ist wie folgt umgrenzt:
Osten - von öffentlichen Grünflächen und der bebauten Ortslage / Wohngebiet "Lerchenberg"
Süden - von der freien Landschaft sowie von der bebauten Ortslage / bestehende Gewerbeflächen
Westen und Norden - von der freien Landschaft
Folgende Grundstücke der Gemarkung Weichendorf liegen innerhalb des Geltungsbereiches:
Flurnummern ganz: 269
Flurnummern teilweise: 204 und 204/7
Als Ausgleichsflächen werden innerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nr. 204, Gmkg. Weichendorf, ausgewiesen.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Weichendorf gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8, 12 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf'".
Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteiles Weichendorf in der Gemarkung Weichendorf und ist wie folgt umgrenzt:
Osten - von öffentlichen Grünflächen und der bebauten Ortslage / Wohngebiet "Lerchenberg"
Süden - von der freien Landschaft sowie von der bebauten Ortslage / bestehende Gewerbeflächen
Westen und Norden - von der freien Landschaft
Folgende Grundstücke der Gemarkung Weichendorf liegen innerhalb des Geltungsbereiches:
Flurnummern ganz: 269
Flurnummern teilweise: 204 und 204/7
Als Ausgleichsflächen werden innerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nr. 204, Gmkg. Weichendorf, ausgewiesen.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2024 wurde vom Gemeinderat Memmelsdorf am 25.09.2024 gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird dieser allerdings entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 19.10.2023 in der Zeit
vom 7. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024
im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Bauamt, Zimmer 102, während der Dienststunden (Montag und Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus.
Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf unter https://www.memmelsdorf.de/bauen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
- Vorentwurf Planurkunde (PDF-Dokument, 720,39 KB, 07.10.2024)
- Begründung mit Umweltbericht (PDF-Dokument, 763,42 KB, 07.10.2024)
- Baugrundgutachten (PDF-Dokument, 1,94 MB, 07.10.2024)
- Vorhabenplan 1 - Gewerbehalle - Lageplan (PDF-Dokument, 1,27 MB, 07.10.2024)
- Vorhabenplan 2 - Gewerbehalle - Grundrisse und Ansichten (PDF-Dokument, 968,31 KB, 07.10.2024)
- Vorhabenplan 3 - Wohngebäude - Grundrisse und Schnitte (PDF-Dokument, 865,29 KB, 07.10.2024)
- Vorhabenplan 4 - Wohngebäude - Ansichten (PDF-Dokument, 350,75 KB, 07.10.2024)