Aufhebung BBP "Lerchenberg" inkl. 1. Änderung im OT Weichendorf
icon.crdate04.10.2024
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB das Verfahren zur Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes (BBP) mit der Bezeichnung
„Lerchenberg“
im Gemeindeteil Weichendorf inkl. der dazugehörigen, rechtskräftigen 1. Änderung beschlossen. In der Sitzung am 24.07.2024 wurde ein Änderungsbeschluss zum Einleitungsbeschluss vom 25.05.2022 gefasst. Der Geltungsbereich des BBP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Weichendorf, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 204, 221 - 225, 227/10 - 227/14, 146/3, 137, 138, 129/2, 94/6, 94/15 und 152
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 323, 4/3, 10/86, 14/1, 10/9, 10/6, 10/11, 17/11, 19/3, 19/2, 19, 20, 22/3, 23, 24, 25, 10/91, 10/2, 30, 28, 29, 27/2, 27, 10/93, 10/12, 45/4, 45/11, 45/14, 45/15, 45/3, 42/4, 42/9, 42/5, 42/6, 42/7, 42/1, 47/14, 47/9, 47/10
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 312/3, 237/35, 280/1, 278/4, 278, 204, 277/1, 277, 204 sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 152, 121, 120, 94/4 und 95
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 10/2 (TF), 10/6 (TF), 10/9 (TF), 10/11 (TF), 10/12 (TF), 10/91 (TF), 10/92, 10/93 (TF), 10/94, 10/95, 17/2, 17/3, 19/1, 26, 26/2 - 26/4, 45, 45/2, 45/6 - 45/9, 45/12, 45/16, 46, 46/1, 46/2, 47, 47/1 - 47/8, 47/9 (TF), 47/10 (TF), 47/11 - 47/13, 47/14 (TF), 48, 48/1 - 48/4, 94, 94/3, 94/4 (TF),94/5, 94/6 (TF), 94/7 - 94/9, 94/11, 94/18 - 94/20, 94/23, 131, 131/1 - 131/3, 131/5, 132, 132/1 - 132/4, 133, 133/1 -133/5, 133/7, 133/8, 134, 134/1 - 134/3, 134/5, 134/7, 135, 135/1, 136, 136/1 - 136/6, 146/3 (TF), 152 (TF), 152/1, 152/3 - 152/5, 204 (TF), 223 (TF), 224/1, 225/1, 226, 226/1, 227/1 - 227/3, 228, 228/3 - 228/11, 229, 229/1 - 229/5, 230, 230/1 - 230/7, 230/15 - 230/17, 231, 232, 232/1, 233, 233/1 - 233/4, 234, 234/2 - 234/7, 235, 235/1 - 235/12, 237, 237/1, 237/3 - 237/15, 237/28, 237/35 (TF), 237/36 und 312/3 (TF).
Der Planentwurf in der Fassung vom 25.09.2024 wurde vom Gemeinderat Memmelsdorf in der Sitzung am 25.09.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 mit Darlegung des Planungsanlasses und der Planungsziele des Aufhebungsverfahrens, zur Lage und zur Abgrenzung des Aufhebungsgebietes und zu den planungsrechtlichen Konsequenzen der Aufhebung
- Umweltbericht zum Planentwurf in der Fassung vom 19.09.2024 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des BBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung). Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen „Immissionsschutz“ (derzeitiger, durch den BBP sichergestellter Schutzgrad bzw. künftiger lärmtechnischer Schutzgrad nach Aufhebung des BBP) und „Bodenschutz“ (Hinweise zum potenziellen Auffinden von Altlasten und „Umweltprüfung/Umweltbericht“ vor.
Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung jeweils in der Fassung vom 25.09.2024 ist in der Zeit vom
08.10.2024 bis 08.11.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Memmelsdorf unter folgendem Link öffentlich online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://www.memmelsdorf.de/bauen-umwelt-verkehr/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanung
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link öffentlich online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (bauleitplanung@memmels-dorf.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf (Abteilung Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayer. Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.